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Der EU AI Act (VO 2024/1689) stuft KI-Systeme je nach Einsatzbereich unterschiedlich ein. Annex III listet Hochrisiko-Bereiche: u.a. Gesundheit, Finanzen, Bildung, Justiz, öffentliche Verwaltung und Personalwesen.
Gesundheit & Medizin
Finanzdienstleistungen
Versicherung
Bildung & Forschung
Personalwesen & Recruiting
Recht & Justiz
Öffentlicher Sektor
Sonstige
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KMU-Definition gem. EU-Empfehlung 2003/361/EG. Der AI Act gewährt KMU Erleichterungen: bevorzugter Sandbox-Zugang (Art. 62), Unterstützungspflicht der Mitgliedsstaaten (Art. 78) und proportionale Bußgelder (Art. 99 Abs. 5).
1-9 Mitarbeiter
10-49 Mitarbeiter
50-249 Mitarbeiter
250+ Mitarbeiter
Jahresumsatz
KMU-Definition gem. EU-Empfehlung 2003/361/EG: Kleinst ≤€2 Mio, Klein ≤€10 Mio, Mittel ≤€50 Mio. Bei Bußgeldern (Art. 99 AI Act) wird der weltweite Jahresumsatz herangezogen – bis zu 7% davon.
Bis €2 Mio.
Bis €10 Mio.
Bis €50 Mio.
Über €50 Mio.
Land
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Der AI Act (Art. 2) gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen, wenn deren KI-System in der EU auf den Markt gebracht wird oder der Output in der EU verwendet wird.
🇦🇹 Österreich
🇩🇪 Deutschland
🇨🇭 Schweiz
🇪🇺 Anderes EU-Land
🌍 Nicht-EU
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